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Gesundheit und Eignung zum Blindenführhund stehen bei der Auswahl meiner Hunde an oberster Stelle. Aber nicht nur bei der Auswahl, sondern auch bezüglich der Ausbildung und den Einarbeitungsschulungen halte ich mich an die Bestimmungen der Qualitätskriterien (Bundesanzeiger vom 29.06.1993).
Regelmäßige Weiterbildung und der Besuch von Fachseminaren sind für mich selbstverständlich.
Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz des Veterinäramtes Kreis Wesel liegt vor.